Zwei Ombudspersonen im Landesverband FDP Niedersachsen

Der Landesparteitag hat beschlossen:

Die Satzung wird in § 14 der Satzung dahingehend geändert, dass künftig zwei Ombudspersonen gewählt werden. Weitere Satzungsänderungen sind rein redaktionell. 

  • 14 Absatz 2 Nr. 5 (Aufgaben des Landesparteitags)
  1.  die Wahl zweier Ombudspersonen. Die Ombudspersonen dürfen nicht Mitglied  des Bundes- oder Landesvorstandes sein oder in einem Dienstverhältnis zum
     Bundes- oder Landesverband stehen,